Band 49: Eintrag vom  16. Juni 1853 (Nr. 685)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Gemeindeverordneter Schellens gab die Separat-Erklä- rung zu Protocoll, daß sechs Mitglieder des Gemeinde- rathes dagegen und 7 Stimmen dafür gewesen sind, zu diesen letztern aber der Herr Bürgermeister und der Herr Beigeordnete Schuhmacher gehört haben [Einschub], und er, da er in der Ausführung dieses Beschlusses das Interesse der Gemeinde sehr benachtheiligt, sowie auch den gesetzlichen Bestimmungen über Errichtung eines Krankenhauses darin nicht entsprochen sehe, die Entscheidung Königl. Regierung unter Einsendung des betreffenden Gutachtens der Herren Kreis-Medizinal-Beamten beantrage. Der vorsitzende Bürgermeister bemerkte hiergegen, daß ihm sowohl

[Einschub:] welchen nach seiner Ansicht nach § 15 der Gemeinde- Ordnung kein Stimmrecht zusteht. [gez.] G S(chellens)

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als seinem Beigeordneten Schumacher, da sie gewählte Gemeindeverord- nete sind, einer ministeriellen Entscheidung vom 27. September 1850 gemäß, das Stimmrecht beim Gemeinderathe zustehe.

Die Gemeindeverordneten Degreeff und Hesemann erklärten zu Protocoll, daß die Abstimmung mit 7 gegen 6 erfolgt sei, und sie beide aus den in dem Gutachten der Herren Kreis-Medizinal-Beamten angeführten Gründen darauf antragen, daß vor Ausführung des obigen Beschlusses Erkundigung darüber eingezogen werde, ob das bei der Verhandlung so oft namhaft gemachte Gebäude von c Simons als zur Einrichtung eines Krankenhauses sehr geeignet, zu einem annehm- baren Preise käuflich sei, um event. hierauf rekuriren zu können.

a. u. s.