Gemeinderath nimmt Kenntniß von einem durch die Armen-Verwaltung vorgelegten Verzeichnisse der im abgelaufenen Quartale zeitweilig für ihre Rech- nung an das hiesige Bürgerhospital aufgenommenen Dürftigen, wobei derselbe zu Erinnerungen keine Veranlassung findet.
actum ut supra