Die Commission für Schulangelegenheiten berichtet über die finanzielle Lage des Gymnasiums, und gibt der Versammlung unter Vertagung von Mittheilungen über die Gehalts und SchulgeldsVerhältnisse von andern, benachbarten Gymnasien zu erkennen, daß die hiesigen Lehrer und insbesondre die Oberlehrer nicht verhältnismäßig besoldet sind, und daher das hiesige Gymnasium entweder durch Erhöhung des Schulgeldes oder Erhöhung des städtischen Zuschusses in seiner Einnahme verbessert werden muß. Die Commission hält dafür, daß nach ihrer Ansicht es vorzuziehen sein dürfte, das Schulgeld in etwa zu erhöhen, indem die Erhöhung des städtischen Zuschusses, wodurch das städtische Budget für immer belastet werde, nicht rathsam erscheine.
Die Versammlung spricht nach geschehener Diskussion den Wunsch aus, daß das Gymnasial-Curatorium den Etat der Lehrergehälter, wie derselbe in der Folge beabsichtigt werde, zur Kenntnißnahme mittheilen möge.
actum ut supra