Ein erhobener Anspruch des Eisenbahn-Beamten Aymann zu Trier auf eine Begräbnißstelle auf dem neuen Kirchhofe für die von ihm im Jahr 1866 angekaufte Stelle No. 173 auf dem alten Kirchhofe wird dadurch erledigt, daß dem Antragsteller die Rückzahlung des gezahlten Kaufpreises gegen Rückgabe und Annullirung des Kaufactes angeboten wurde.
a. u. s.
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