Auf den Antrag des Kaufmanns H. Jaegers, um käufliche Ueberlassung des 4 Ruthen 50 Fuß großen, zwischen seinem Eigenthum und der projectirten Kreuzstraße liegenden Terrainstreifens, beschließt die Versammlung, demselben der qu. Streifen zum selben Preise, welchen die Stadt pro Ruthe im Durchschnitt für das ganze Grundstück bezahlt hat, zu verkaufen .
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