Band 58: Eintrag vom  29. November 1875 (Nr. 590)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
5. Waisenrath.

Auf Grund des §.52 des mit dem 1. Januar kommenden Jahres in Kraftahres tretenden Vormundschaftsgesetzes wird beschlossen, das Amt der Waisenräthe der Armen-und Hospital-Deputation zu übertragen, zu welchem Zwecke zuvörderst die qu. Deputation vervollständigt werden und demnächst die Personen bezeichnet werden sollen.