Band 58: Eintrag vom  29. November 1875 (Nr. 590 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
5. Waisenrath.

Auf Grund des §.52 des mit dem 1. Januar kommenden Jahres in Kraftahres tretenden Vormundschaftsgesetzes wird beschlossen, das Amt der Waisenräthe der Armen-und Hospital-Deputation zu übertragen, zu welchem Zwecke zuvörderst die qu. Deputation vervollständigt werden und demnächst die Personen bezeichnet werden sollen.