Auf Antrag des Kaufmanns Heinrich Jansen genehmigt die Versammlung, daß von einer Hypothekenstellung wegen der Entwasserung an seinem neu zu erbauenden Wohnhause an der Neuss-Further Chaussee, Abstand genommen und die ihm auferlegte Verpflichtung in einem zu ertheilenden von ihm anerkannt werde, jedoch mit dem Vorbehalte, daß der Stadt das Recht der Hypothekenforderung zustehen solle, sobald das fragliche Haus in anderen Besitz übergehen möchte.
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