Band 50: Eintrag vom  25. September 1854 (Nr. 238)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Gemeinderath erklärte sich mit dem von der Verwaltung aufgestellten Verwendungsplane der Communalwegebaumittel pro 1855 einverstanden, und stellte denselben zum Betrag von 625 Thlr mit der Maßgabe fest, daß davon 325 Thlr durch Communalsteuer und 300 Thl durch die Gemeinde-Kasse aufzubringen sind.

actum ut supra

Nachdem

[Nächste Seite] Nachdem die seiner Zeit Statt gefundene öffentliche Verpachtung der städtischen Lagerplätze vor dem Rheinthore des niedrigen Pachtgebotes wegen nicht genehmigt werden und von einer wiederholten öffentlichen Ausstellung ein besseres Resultat nicht zu erwarten steht, so autorisirte Gemeinderath den Bürgermeister, die Plätze zu möglichst hohem Pachtzinse auf ein Jahr unter der Hand zu verpachten. Die wegen der projectirten Anlage der Zweigbahn die Verpachtung auf einen längeren Zeitraum nicht anräthlich erscheint.

actum ut supra