Band 50: Eintrag vom  25. September 1854 (Nr. 238 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Gemeinderath erklärte sich mit dem von der Verwal- tung aufgestellten Verwendungsplane der Commu- nalwegebaumittel pro 1855 einverstanden, und stellte denselben zum Betrag von 625 Thlr mit der Maß- gabe fest, daß davon 325 Thlr durch Communal- steuer und 300 Thl durch die Gemeinde-Kasse aufzubringen sind.

actum ut supra

Nachdem

[Nächste Seite] Nachdem die seiner Zeit Statt gefundene öffentliche Verpachtung der städtischen Lagerplätze vor dem Rhein- thore des niedrigen Pachtgebotes wegen nicht geneh- migt werden und von einer wiederholten öffentlichen Ausstellung ein besseres Resultat nicht zu erwarten steht, so autorisirte Gemeinderath den Bürgermeister, die Plätze zu möglichst hohem Pachtzinse auf ein Jahr unter der Hand zu verpachten. Die wegen der projectir- ten Anlage der Zweigbahn die Verpachtung auf einen längeren Zeitraum nicht anräthlich erscheint.

actum ut supra