Band 58: Eintrag vom  26. November 1877 (Nr. 1306 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
11. Oeffentliche Beleuchtung.

Es wird beschlossen, die Hälfte der Laternen an den Tagen, wo sämmtliche Laternen brennen, schon um 11 Uhr auslöschen und dafür die Nachtlaternen morgens 1/2 Stunde länger brennen zu lassen; ferner sollen die Laternen bis 1 oder 2 Tage vor Eintritt des ersten Mondviertels sämmtlich und bis ca. 1 oder 2 Tage vor Eintritt des letzten Viertels zur Hälfte brennen.

Die Laterne am Hospital und die am Platze

[Nächste Seite] von Herrn Peter Beck sollen in Zukunft mit zu denen gehören, welche bei halbe Beleuchtung brennen.