stadt ochßen
dan ist auff vor- und anbringen herrenrenthmeisteren daß die stadtzingel ochßen zur weitherer unterhaltung beij denen burgermeisteren nicht unter zu bringen wären, ist magistratsherren meinung und resolution daß man die ochßen zu [einem] stadtstall setzen, und durch die kuhehirrten das fuder geben laßen solle.
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