Band 38: Eintrag vom  28. August 1796 (Nr. 962)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Gewicht des Weißbrodes und Bier Preiß

Da der Weitzenpreiß merklich abgeschlagen; so ist vom Stadtrath das Weißbrod von 1/2 Stbr. zu 4 1/2 Loth gebacken bestimmt worden, ein Franz Brödgen aber, so hart und wohl ausgebacken, soll zu einem Fettmängen zu 4 Loth, jenes zu 1 Stbr. aber zu 8 Loth passiren mit der Warnung, daß der Bäcker, der unter diesem bestimmten Gewicht des Weißbrod backet, nicht nur in zwei Goldgülden fällig erteilt sondern auch selbiges confiscirt seyn solle. Dann wird einem jeden Bierzäpfer unter derselben Straf von 2 Goldgülden aufgegeben, das beste Bier nicht höher, als für vier Stüber zu verkaufen, wobei das vorrätige alte Bier ausgeschlossen wird, welches zu jedermanns Nachricht über die Gaßen verkündigt werden solle