Band 49: Eintrag vom  8. September 1851 (Nr. 292)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
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Vorsitzender trägt vor, daß mit dem 1. September c. die höhere Genehmigung zur Beibehaltung der hiesigen polizeilichen Schwarz- und Weißbrodtaxe abgelau- fen sei.

Da diese Taxe sich hier seit undenklicher Zeit dadurch bewährt hat, daß sie den Bürger vor sonst möglichen Nachtheilen schützt, dagegen das Verdienst des Bäckers in angemessener Weise sichert, so bittet Gemeinderath in Beziehung auf den § 89 der allge- meinen Gewerbe-Ordnung, verehrte höhere Behörde möge die seitherige Taxeinrichtung auch ferner genehmigen.

A. u. s.