Band 38: Eintrag vom  7. Mai 1794 (Nr. 455)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Korn Preiß Weitzen Preiß

H RentmeisterHolter referiret, die Beckern beschwerten sich über den zu 8 Rth. je Malter gestelten Preiß des Korns aus dem Magazin, nach diesem Preiß könten sie das Brod zu 12 Stüber nicht überlaßen, dieselbe hätten also bis dahin jedes einfache Brod 1/2 Stüber höher verkauft, als Magistratus den Tax gesetzet hat, worauf decretirt worden, daß den Beckeren jedes Malter Korn aus dem Magazin gegen baare Zahlung zu 7 Rth. 45 Stüber überlaßen werden, hingegen das Brod nach wie vor bei dem vom Magistrat bestimten Tax sein Verbleib haben solle , mit der Warnung, daß derjenige. welcher sich gelüsten laßen wolle, das Brod höher zu verkaufen, derselb willkührlich mit Brüchten belegt werden soll. Dan wäre die Molter Frucht als Weitzen und Korn fürohin nicht mehr aufzuspeicheren, sondern aus denen Mühlen durch gewöhnliche Abgebung deren Briefger zu verkaufen, nemlich das Malter Weitzen zu 8 Rth. 40 Stüber, und das Malter Korn zu 7 3/4 Rth. bis auf fernere Verordnung