Ackziß zahlung
Von nun an sollen die Bäcker wie auch die gewöhnliche Brauer die gewöhnliche Ackziß entrichten . Dann wird beschlossen, daß
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Maaß und Gewicht sowohl in den Mühlen als in den Läden und Wirthshäuser untersucht, fort den Bäcker unter Straf der Confiscation ihrer Waar nochmalen aufgegeben werden solle, dem Schwarz- und Weisbrod sein gehoriges Gewicht zu geben, und sich nach der vom Magistrat festgestellten Brodtax zu richten .
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