Band 47: Eintrag vom  15. Mai 1844 (Nr. 94)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Revision der LeihhausRechnung pro 1843.

Vom Stadtrathe wurde heute die vom Verwalter Rosellen gelegte Rechnung des hiesigen Leihhauses pro 1843 zur Revision genommen und mit nachstehenden Erläuterungen begleitet.

§. 1. Einnahme.

Mittels Verfügungen Königlicher Regierung vom 18. October 1843 I. II. A. 10209, und vom 22. November 1843 I. II. A. N° 21465 ist die Rechnung pro 1842 als nichtig festgestellt worden. Die gezogenen Statuten pro 1842 sind erledigt, respective bei Aufstellung der Rechnung beachtet. Nach Vorschrift des Statut 1. zur Rechnung pro 1841 ist in jener pro 1843 eine Vergleichung der wirklichen Cassen-Ergebnisse gegen die Etatssumme überall vorgenommen. Den verblieben Bestand aus 1842 steht unter Abtheilung A. mit 350 Thaler 1 Pfennig richtig vereinnahmt.

§. 2.

defectedefeote (Lit. B) sind nicht zu verrechnen.

§. 3.

Zufolge Rechnung von 1842 waren an Zinsen von Pfandvorschüssen 51 Thalern 16 Silbergroschen 2 Pfennig, und an Pfandvorschüssen selbst 10816 Thalern 17 Silbergroschen zu erheben. Ersterer Betrag ist Lit. C. richtig eingetragen, von letzteren fallen dagegen 6 Thaler 20 Silbergroschen aus, da die betreffenden Pfänder als gestohlen von Gerichtswegen eingezogen und den Eigenthümern unentgeldlich zurückerstattet wurden sind, während von den Versetzern wegen Dürftigkeit kein Ersatz zu erhalten war. Nach Abzug dieses Ausfalles sind die Pfandvorschüsse mit 10799 Thaler 27 Silbergroschen eingegangen und sub. Lit. C. Reste zur Einnahme gestellt.

An Schreib- und Taxatiensgebühren vide Titel I. Abtheilung D. war keine Einnahmen.

§. 4.

aufgeführten laufenden Einnahmen des Titel II.

[Nächste Seite] Zinsen, im Betrage von 1526 Thalern 1 Silbergroschen 4 Pfennig, Titel III. Überschüsse von den Verkäufen betragend 252 Thaler 20 Silbergroschen 4 Pfennig und Titel IV. Verkaufskosten ad 19 Thaler 9 Silbergroschen 11 Pfennig wurden mit den Büchern verglichen und übereinstimmend gefunden. §. 5.

Titel V. der bei der Sparcasse erzielte Gewinnst ist hier mit 255 Thaler 8 Silbergroschen nach Maaßgabe hoher RegierungsVerfügung vom 5. März 1836 I. Seite II. N° 4224 vereinnahmt, um zur Bestreitung der Ausgaben des Leihhauses mit den übrigen Einnahmen verwendet zu werden.

§. 6.

Titel VI. und 7 VII. Zum Betrieb des Leihhauses wurden im vorigen Jahre aus der Sparcasse 800 Thaler und bei Privaten 2000 Thaler geliehen, welche beide Summen richtig zur Einnahme gebracht sind. Am Schlusse des Jahres 1842 betrug die Forderung der Sparcasse 7350 Thaler hierzu obige 800 Thaler Summa 8150 Thaler Es wurde dagegen im Laufedes Jahres 1842 von der Leih-Anstalt restituirt 4000 Thaler so daß dieselbe Ende 1843 der Sparcasse noch 4150 Thaler verschuldete.

§. 7.

Titel VIII. An erstatteten Vorschüssen von eingelösten Pfändern ist in Übereinstimmung mit den Büchern ein Betrag von 10935 Thalern 27 Silbergroschen vereinnahmt. Die SollEinnahme beträgt 20290 Thaler 9 Silbergroschen, worauf demnach ein Einnahme-Rest von 9354 Thaler 12 Silbergroschen verbleibt, welcher pro 1844 als solcher vorgetragen ist.

§. 8.

Die Gesammteinnahme einschließlich der Einnahmen aus den Vorjahren wurde sonach auf 26990 Thaler 19 Silbergroschen 10 Pfennig festgestellt. Der der Rechnung vorgehefteten Zinsenberechnung zufolge stellt sich beim Leihhause für das Jahr 1843 ein Gewinns von 452 Thalern 9 Silbergroschen 10 Pfennig heraus, und einschließlich des Gewinnstes aus den Vorjahren ad 1818 Thaler 12 Silbergroschen 8 Pfennig ein Hauptgewinn bis 1843 einschließlich von 2270 Thalern 22 Silbergroschen 6 Pfennig

[Nächste Seite] welches Resultat als ein erfreuliches zu betrachten ist. Von diesem Haptgewinn geht der verloren PfandVorschuß, wovon im §. 3. dieser Verhandlung Erwähnung geschehen, mit 6 Thalern 20 Silbergroschen ab, so daß der reine Überschuß respective Reservefonds 2264 Thaler 2 Silbergroschen 6 Pfennig beträgt. §. 9. Ausgabe.

Vorschüsse und Defecte Lit. A. und B. sind nicht zu berechnen.

§. 10.

Nach der Rechnung von 1842 verbleib eine Rest-Ausgabe von überhaupt 9389 Thaler 20 Silbergroschen 7 Pfennig, welche Lit. C. richtig in Soll vorgetragen ist. Hieran sind im Laufe des Jahres 4039 Thaler 20 Silbergroschen 7 Pfennig zur wirklichen Ausgabe gekommen, wonach die Rest-Soll-Ausgabe aus den Vorjahren am Schlusse des Jahres 1843 noch 5350 Thaler ausmacht.

Aus dem laufenden Jahre 1843 kommen dagegen als neue Rest-Soll-Ausgaben hinzu: a., an noch nicht erstatteten Überschüssen aus dem Thaler Silbergroschen Pfennig Erlös verkaufter Pfänder nach Abtheilung D. Titel II. 14 — 4 — 8 b., an Aufgenommenen Capitalien zur Betrieb der Leih-Anstalt vide Titel IX. 2000 — 4 — 8 Zusammen 2014 — 4 — 8 Hiernach stellt sich die Gesammtschuld des Leihhauses Schlusses des Jahres 1843 auf 7364 Thaler 4 Silbergroschen 8 Pfennig, wovon 1. dem Rendanten Rosellen als Cautionsbetrag 2000 Thaler " — " 2., der Sparcasse als aufgenommene Capitalien 4150 Thaler " — " 3., Privaten an desgleichen 1200 Thaler " — " nur 4., verschiedenen Vorschußnehmern an noch zu erstattenden Überschüssen aus dem Erlös verkaufter Pfänder 14 Thaler 4 — 8 überhaupt also wie oben 7364 Thaler 4 — 8 verschuldet werden.

§. 11.

die Ausgaben Abtheilung D. Titel I. 15 Thaler 28 Silbergroschen Kosten der Pfandverkäufe, Titel II. 238 Thaler 15 Silbergroschen 8 Pfennig Überschüsse von den verkauften Pfändern ausschließlich einer besondern Rest-Soll-

[Nächste Seite] Ausgabe von 14 Thaler 4 Silbergroschen 8 Pfennig, und Titel III. 715 Thaler 24 Silbergroschen 4 Pfennig Verwaltungs-Kosten, wurden einzeln geprüft, wobei sich Nichts zu erinnern fand. §. 12.

Titel IV. die hier verausgabten Zinsen von 130 Thalern 24 Silbergroschen 2 Pfennig, worunter 100 Thaler an Zinsen an den Verwalter Rosellen für das als Caution eingeschossenen Capital von 2000 Thaler begriffen sind, respective von 280 Thaler 16 Silbergroschen 8 Pfennig wurde ebenfalls revidirt, und die desfallsigen Zahlungen als richtigt bestätigt.

§. 13.

Titel VI. die Auszahlung der Gratification von 150 Thalern und den Verwalter Rosellen, und jener von 50 Thalern an den Taxator Wickel ist auf die den Belegen sub. N° 36 in Abschrift beiliegende Verfügung Königlich Hochlöblicher Regierung vom 5. Juli 1843, I. II. a. 9915 begründet. Bei Prüfung der übrigen Ausgaben des Titel VI. wurden diese nichtig befunden und genehmigt.

§. 14.

Titel VIII. Mit den Büchern übereinstimmend sind hier an geleisteten Voschüssen auf Pfänder 20290 Thaler 9 Silbergroschen richtig in Ausgabe gebracht.

§. 15.

Titel IX. auf die nach Titel 7. der Einnahme im Jahre 1843 engagiirten Kapitalien von 2000 Thaler wurden im genannten Jahre noch 800 Thaler rückerstattet, wonach hier sub. a. 1200Thaler als Rest-Soll-Ausgabe aufgeführt worden. Das nach Titel 6. der Einnahme bei der Sparcasse aufgenommene Kapital von 800 Thaler war am Schlusse des Jahres 1843 noch nicht restituirt, weshalb dieser Betrag sub. b. ebenfalls als Rest-Soll-Ausgabe nachgewiesen ist.

§. 16.

Endlich wurde die Gesammt-Ausgabe auf 26716 Thaler 24 Silbergroschen 8 Pfennig und der verbliebene Bestand auf 26716 273 Thaler 25 Silbergroschen 2 Pfennig festgestellt. Dem Ergebniß der Rechnung gemäß beträgt das zu erstattende Betriebs-Capital 7364 Thaler 4 Silbergroschen 8 Pfennig,

[Nächste Seite] wogegen das Leihhaus wegen geleisteter Vorschüsse 9354 Thaler 12 Silbergroschen zu fordern hat.

Weitere Bemerkungen waren nicht zu machen.

Actum ut supra