Band 45: Eintrag vom  6. März 1843 (Nr. 298)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Der vorsitzende Beigeordnete Bürgermeister trug vor, daß das hiesige Hammthor täglich in größerem Verfall gerathe, und der Abbruch deselben nicht nur wegen des polizeiwidrigen Zustandes der Gebäulichkeiten nöthig erscheine, sondern auch noch deshalb allgemein gewünscht werde, um an jener Stelle einen bequemeren und ansehnlicheren Eingang in die Stadt herbeizuführen, und der sich dort offenbarenden Baulust Befriedigung zu geben.

Nach Anhörung dieses Vortrages beschloß der Stadtrath,

1° daß das Hammthor welches weder in militärischer Beziehung Vortheile darbieten könne, noch in geschäftlicher oder architektonischer Hinsicht irgend von Werth sei, nebst dem darangebauten ehemaligen Pförtnerhause nach vorher eingeholter Zustimmung der Oberbehörde, zum Abbruch verkauft werde.

2° daß die durch den Abbruch sich bildenden fünf Bauplätze wie solche auf dem Situations-Plane des Kreisbaumeisters Westphalen vom 26. Februar courant sub No 1. 2. 3. 4 und 5. bezeichnet sind, öffentlich veräußert werden;

3° daß der Erlös dieser Baustellen, und jener, welchen der Abbruch des Thores und des Pförtnerhauses aufbringe, so weit nöthig dazu verwendet werde, die zur Bildung des vorschriftsmäßigen Alignements nach dem städtischen Bauplane abzubrechenden kleinen Häuser der Wittwe Koenenund des Lambert Cremer käuflich zu erwerben:

4° daß zu käuflicher Erwerbung der letztgenannten beiden Häuser mit den obigen Erlöse respective der Stadtkasse ein Betrag bis zu fünfhundert Thaler zur Disposition zu stellen sind.

[Nächste Seite] 5° auch dem Mühlenbesitzer Heinrich Hoffmann am Hammthore gestattet werden könne, das projectirte Lagerhaus, wie folgt auf dem Plane des Baumeister Thomas vom 17. August v.J. gezeichnet ist, auf die durch den städtischen Bauplan vorgeschriebene Linie zu errichten.

actum ut supra