Nachdem der Beschluß vom 23. October vorigen Jahres über die Erhebung einer Abgabe von öffentlichen Lustbarkeiten von der Königlichen Regierung zur Modificirung
[Nächste Seite] zurückgekommen ist wird vom Vorsitzenden der Entwurf eines Reglements nach einem von der Königlichen Regierung bereits genehmigten Reglement vorgelegt und nach Feststellung der einzelnen Beträge welche für die be- treffenden Lustbarkeiten zu erheben sind, genehmigt.a. u. s.