Band 56: Eintrag vom  29. Januar 1872 (Nr. 392 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
9/ Reglement über Erfahrung einer Abgabe von öffentlichen Lustbarkeiten

Nachdem der Beschluß vom 23. October vorigen Jahres über die Erhebung einer Abgabe von öffentlichen Lustbarkeiten von der Königlichen Regierung zur Modificirung

[Nächste Seite] zurückgekommen ist wird vom Vorsitzenden der Entwurf eines Reglements nach einem von der Königlichen Regierung bereits genehmigten Reglement vorgelegt und nach Feststellung der einzelnen Beträge welche für die be- treffenden Lustbarkeiten zu erheben sind, genehmigt.

a. u. s.