Band 75: Eintrag vom  30. Juni 1930 (Nr. 1215)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
8. Notstandsarbeiten.

a) Trockenabtrag der Erftkanalerbreitung. Stadtverordnetenversammlung beschließt zur Beschäftigung von Wohlfahrtserwerbslosen die Ausführung des Trockenabtrages für die Verbreiterung des Erftkanalsvom Stichkanal bis zur Mündung in den Rhein und bewilligt die abzüglich der ersparten Erwerbslosenunterstützung noch entstehenden Kosten von 190 000 M. Nach dem Eingemeindungsvertrage von 1909 ist die Stadt Düsseldorf verpflichtet, diese Kosten zu tragen. Soweit sie über diese Verpflichtung hinausgehen (Dammanschüttung) sind sie vorläufig aus laufenden Mitteln zu entnehmen und erforderlichenfalls in eine entsprechende Anleihe einzubeziehen.

b) Beseitigung der Farbablagerungen im Nordkanalbett. Stadtverordnetenversammlung beschließt zur Beschäftigung von Wohlfahrtserwerblosen die Beseitigung der blauen Farbablagerungen im Nordkanalbettoberhalb des Scheibenstandes mit Herrichtung des Geländes als Grünfläche und bewilligt die abzüglich der ersparten Erwerbslosenunterstützung noch entstehenden Kosten von 6500,- M, die aus noch vorhandenem Notstandsarbeiten - Kredit (Fondsmittel) gedeckt werden sollen.

c) Anlage eines Sporthafens an der Mündung des Nordkanals.

Stadtverordnetenversammlung beschließt zur Beschäftigung von Wohlfahrtserwerblosen und zur Kies- und Sandgewinnung an der Nordkanalmündung einen Sporthafen anzulegen und bewilligt für den Trockenaushub des Stichkanals und die Anlage eines Umgehungsweges die abzüglich der ersparten Erwerbslosenunterstützung noch entstehenden Kosten von 30 000 M, die vorläufig aus laufenden Mitteln gedeckt werden sollen. Später werden die Kosten durch den Erlös für die gewonnenen Kies- und Sandmassen abgedeckt.

d) Antrag der kommunistischen Fraktion betr. Entlohnung der Notstandsarbeiter nach Tiefbauarbeitertarif.

Der Antrag wird an die Baukommission verwiesen.