Band 55: Eintrag vom  25. September 1868 (Nr. 432)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
1. Vertrag mit Herrn Gerberei-Besitzer Fz. Kaumanns.

Bei Discutirung des vorgelegten Vertragsentwurfs wurde zur Sprache gebracht, ob es nicht angemessen erscheine, daß die Stadt unter dem Vorbehalte contrahire, daß sie dem x Kaumanns Bauten an der Erft gestatte, so weit sie als Mühlenbesitzerin dazu berechtigt sei, damit Differenzen wegen etwaiger Rechte der Privat-Mühlenbesitzer auf den Erftufer-Aufschlag, vermieden werden. Dagegen wurde geltend gemacht, daß die Stadt durch die Einfügung eines derartigen Passus ihre eigene Berechtigung in Zweifel ziehe.

Die Versammlung beschloß, bei der Wichtigkeit und der Tragweite der Sache, nähere Informationen bei einem Juristen einzuziehen und demnächst darüber zu referiren.

actum ut supra