Band 49: Eintrag vom  18. Juli 1853 (Nr. 703)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Die Commission, welcher der Antrag des GerbersBalthasar Heinrich Derath um Bewilligung der Erlaubniß zur Benutzung des Promenadenweges von der Windmühle bis zu seiner Gerberei mittelst Fuhren zur Prüfung überwiesen worden, schlug dem Gemeinderathe vor, jene Erlaubniß unter folgenden Bedingungen zu ertheilen: 1. Der Bittsteller hat den Weg nach Anleitung der Verwaltung auf seine Kosten auf die gehörige Breite von acht Fuß zu bringen und durch Aufbringung einer Kiesdecke denselben in guten haltbaren Stand zu setzen,

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und darin ohne Gleise und sauber zu erhalten; 2. Für die Benutzung zahlt derselbe während der Dauer derselben jährlichs einen Thaler; 3. Die Stadt behält sich das Recht vor, in dem Falle, daß sie sich veranlaßt sieht, über jenen Weg anders zu verfügen, jene Erlaubniß nach einer vierteljährigen Kündigung wieder aufzuheben.

In Erwägung, daß die Promenade dadurch nicht leiden dürfte, es übrigens Pflicht der Stadtbehörde ist, die Gewerbe soviel wie möglich zu heben und zu fördern, beschließt Gemeinderath, die gedachte Erlaubniß unter den vorgeschlagenen Bedingungen zu ertheilen.

a. u. s.