Nach Verlesung einer landräthlichen Mittheilung vom 13. des Monats Nr. 2035, worin zur Vertilgung der in diesem Jahre zu erwartenden Maikäfer, die Bewilligung von Prämien für die Ansammlung derselben anempfohlen wird, äußerte die Versammlung, wie sie bereit sei, angemessene Prämien für den angegebenen allerdings gemeinnützigen Zweck zu votiren, wenn ein derartiges Vorgehen allgemeine und vor allen Dingen in den übrigen Gemeinden des Kreises Statt fände, zumal jene Maßregel nur dann von nachhaltigem Nutzen sein würde, wenn sie allenthalben ausgeführt werde. Überhaupt sei es wünschenswerth, daß Seitens der Königlichen Regierung die Vertilgung der Maikaifer überall empfohlen respective denselben Gemeinden aufgetragen werde, dieselbe nach Möglichkeit zu bewirken
actum ut supra