Mitgetheilt wird eine Landräthliche Verfügung vom 13. des M onats.
[Nächste Seite] wonach an die Stadt das Ansuchen gestellt wird, eine bessere Beleuchtung des Bahnübergangs an der Neuss-Further-Straße zu übernehmen, nach- dem die Bergisch-Märkische Eisenbahngesellschaft eine solche abge- lehnt hat. - Die Versammlung erklärt das Gesuch ebenfalls ab- lehnen zu müssen, da die Stadt zur Beleuchtung dieses Ueber- ganges, welcher außerhalb des Stadt-Rayons liegt, nicht verpflichtet ist.a. u. s.