Band 52: Eintrag vom  21. Dezember 1857 (Nr. 155)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Von den betreffenden Commissionen, welche den Antrag der Wittwe und Kinder Reinartz dahin gehend, daß die Stadt auf ihre Kosten in der von ihnen angepachteten Oberthorer-Mahlmühle ein neues Wasserrad ausführen lassen möge, einer Prüfung unterzogen hatte, wurde heute referirt, daß die Anfertigung eines neuen Wasserrades eigentlich Sache der genannten Pächter und daher auch diesen zu überlassen sei, daß denselben indessen für ein neu und ganz solid, zweckentsprechend herzustellendes Wasserrad nach Ablauf der noch ca. sechs Jahre dauernden jetzigen Pachtzeit, ausnahmsweise und ohne alle Consequenz für die

Zu-

[Nächste Seite] Zukunft eine Vergütung von fünfzig Thalern Seitens der Stadt zuzubilligen sein dürfte, jedoch unter der Bedingung, daß dieses Wasserrad als dann nach dem Gutachten eines von der Stadt zu bestimmenden in einem so guten Zustande befunden werde, daß es wenigstens noch für neun weitere Jahre seinen Zwecke vollständig zu entsprechen vermöge.

Die Stadtverordneten-Versammlung erklärte sich mit diesem Vorschlage der Commission einverstanden, und erhob denselben zum Beschlusse.

Den weitern Anspruch der Gesuchsteller anlangend, daß denselben beim Ablauf der Pacht eine Entschädigung für verbesserte Mühlentheile bewilligt werden möge, so bemerkte die Versammlung, daß die Stadt hierauf nicht eingehen könne, da, wenn auch einzelne Mühlentheile beim Ablauf der Pacht besser sein sollten als beim Antritt der Mühle, andere Theile dagegen auch jedenfalls im schlechteren Zustande sich befinden werden.

Actum ut supra