Nachdem der Ankäufer der Oberthorer Mühle Herr Auer von Nippes die entworfenen Bedingungen acceptirt und nur noch eine andere Fassung des §. 4 bezüglich der item zu schlichtenden Differenzen mit dem jetzigen Anpächter Simons gewünscht hat, wird die Modifizirung des §. 4 den beiden Commissionen für Eigenthum und Bauwesen unter Zuziehung des Stadtverordneten Busch übertragen. - Demnächst autorisirt
[Nächste Seite]die Versammlung den Bürgermeister zur Abschließung des notariellen Kaufactes.
a. u. s.
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| Typ | Gebäude |
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| Typ | Stadt |
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