Der Bürgermeister legt die eingegangene Verfügung in Betreff der Verlegung des Kirchhofes vor, wonach die Königliche Regierung auf Grund der Berichte der von ihr entsandten Commissarien dahin entschieden hat, daß die Verlegung des jetzigen katholischen Kirchhofes aus sanitätspolizeilichen Gründen nicht erforderlich und es dafür zunächst der erneuten Erwägung und Beschlußfassung der städtischen Vertretung zu überlassen sei, ob eine Verlegung in communaler Hinsicht nothwendig erscheine. Im Falle dieser Beschluß im Sinne der Verlegung ausfallen sollte wird bemerkt, daß gegen die Benutzung des dazu in Aussicht genommenen Terrains vor dem Zollthore in sanitätspolizeilicher Hinsicht nichts zu erinnern ist. - Hiermit findet eine allgemeine Besprechung namentlich
[Nächste Seite] der Frage der Nothwendigkeit der Verlegung statt und wird schließlich beschlossen die ganze Angelegenheit nochmals den beiden Commissionen für Eigenthum und Bauwesen zur Vorberathung zu überweisen.a. u. s.
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