Mit Bezug auf den Beschluß vom 2. October des Jahres über die Beseitigung der den Häusern zunächst stehende Baumreihe in der Erftstraße wird das Anerbieten des Unternehmers Theodor Kreuzer angenommen und demselben die 31 Bäume zum Preise von 20 Thlrn 20 Sgr überlassen mit der Verpflichtung die Fällung und Wegschaffung nach Anweisung des Bürgermeisters vorzunehmen.
a. u. s.
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