Band 56: Eintrag vom  27. Mai 1872 (Nr. 512)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
4/ Wohnungsmiethe des hiesigen Hauptsteuer-Amts-Dirigenten und des Amtsdieners

Nach Kenntnißnahme eines Schreibens des hiesigen Königlichen Hauptsteuer-Amtes vom 15. des Monats, betreffend der Berechnung der WohnungsMiethe des hiesigen Hauptsteuer-Amts-Dirigenten und der Miethe der Aufseher-Wohnung erklärt die Versammlung sich auf die gemachte Berechnung nicht einlassen zu können und an der gesetzlichen Bestimmung festhalten zu müssen, wonach die der Stadt zustehende Entschädigung für Benutzung der Wohnungsräume 7 1/2 % von den Diensteinkommen des Dirigenten und des Aufsehers beträgt. Ein Gesuch des Amtsdieners Stolze wird in Anbetracht der ungünstigen Verhältnisse, namentlich der starken Kinderlast berücksichtigt, und demselben vom 1. Januar des Jahres ab, mit der ausdrücklichen Bedingung des jederzeitigen Wiederrufs, die der Stadt zu zahlende Wohnungs-Entschädigung erlassen.

a. u. s.