Die betreffende Commission berichtete hinsichtlich der von der Müh- lenpächterin Wwe Reinartz beantragten Anlage eines fünften Geläufs und einer neuen Einrichtung für Bereitung von Vorschußmehl in der Oberthorer Mahlmühle, daß der eingereichte Plan und Kostenanschlag des Mühlenbauers Cremer durch den als tüchtig bekannten Mühlenbaumeister Franz Drouvenaus Steinbrück revidirt worden, dessen Gutachten dahin gehe, daß nach Lage und Räumlichkeit der Oberthorer Mühle, die im Plan von Cremer gezeichnete
[Nächste Seite] Aufstellung der nöthigen Reinigungs-Mahl- und Beutelmaschine zweckmäßig und gut erscheine, und daß ferner der Kostenanschlag über sämmtliche darin aufgeführte Gegenstände preiswürdig und nicht zu hoch gefunden werde.Die Commission befürwortet unter diesen Umständen die Ausführung der zu 1428 Thlr 21 Sgr 7 Pf. veranschlagten Arbeiten.
Da die Nothwendigkeit zu den fraglichen Verbesserungsrespective Erweiterungs-Arbeiten anerkannt wird, die Kostensumme überdies von demr Mühlenpächterin Wwe Reinartz verzinst werden soll, so beschließt die Stadtverordneten-Versammlung, auf die Ausführung der Arbeiten einzugehen.
Über die Art und Weise der Ausführung und die Höhe der Verzinsung bleibt Beschluß vorbehalten.
actum ut supra