Der Versammlung wird vorgetragen, daß die Gemeinde Holzheim sich nunmehr bereit erklärt habe, die auf sie kommende Hälfte des fraglichen ehemaligen Weges bei Nierenhof an den Gutsbesitzer Cremerius abzutreten, aber nur zu 3 Thlr. pro Ruthe, zu welcher Zahlung Cremerius sich aber nicht verstehen wolle, da er das betreffendeTerrain als sein Eigenthum ansehe und solches, selbst wenn es öffentlicher Weg gewesen wäre, nicht als verfügbares Gemeinde-Eigenthum zu betrachten sei, das denselben Werth wie anderes Eigenthum habe. Die Gemeinde Neuss habe in wiederholten Beschlüssen 15 Silbergroschen pro Ruthe gefordert, welche Forderung von Cremerius acceptirt worden.
Die Versammlung hält an ihren früheren Beschlüssen fest und überläßt die Entscheidung der höheren Behörde.
actum ut supra
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Typ | Stadt |
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Typ | Flur |
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