Auf ein Gesuch des Besitzers von Nierenhof, Johann Cremerius um Überlassung eines streitigen Wegetheiles, welcher im Acker von Cremerius gelegen ist und für die Stadt kein Interesse hat, erklärt die Stadtverordneten-Versammlung sich damit einverstanden, daß dem Gesuchsteller, dem Beschluß vom 5. October vorigen Jahres gemäß, fragliches Terrain von 30 Ruthen 10 Fuß gegen eine Entschädigung von 15 Thalern pro Ruthe käuflich übertragen werde, zumal die Gemeinde Holzheim, welcher jenes Terrain gegen dieselbe Entschädigung behufs Eintausches desselben zum Zweck der Herstellung einer neuen Verbindung mit der Gemeinde Hoisten angetragen war, von der Acquisition Abstand genommen hat.
Auf das von der Gemeinde Holzheim gestellte Ansinnen,
[Nächste Seite] den p Cremerius zur Wiederherstellung des Weges anzuhalten, ist die Stadtverordneten-Versammlung um so weniger eingegangen [eingefügt:unleserlich], als der fragliche Weg, der in dem städtischen Wege-Nachweisen gar nicht als öffentlicher Weg figurirt, in Wirklichkeit seit lange nicht mehr bestellt und überhaupt gänzlich überflüssig ist.actum ut supra
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Typ | Gebäude |
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Typ | Flur |
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Typ | Stadt |
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