Nach Kenntnißnahme des von den Commissionen für Finanzen und Armen- und Schulwesen über die Revision der Rechnungen der Armen- und Hospitalkasse pro 1874 aufgenommenen Protocolls und Entgegennahme der
[Nächste Seite] Aufklärungen des Vorsitzenden werden die Rechnungen festgestellt: a. der Armenkasse in Einnahme mit ....................................... 29217 - 23 - 2 in Ausgabe -- ....................................... 27650 - 16 - 9 " Bestand -- ........................................ 1567 - 6 - 5 Einnahmereste ......................................... 8 - - - - wovon 5 reichsthaler inzwischen eingegangen sind und der Rest von 3 rt. Hundesteuer als uneinziehbar zur Niederschlagung genehmigt wird. Ausgabereste sind im Ganzen 22 rt. 25 Silbergroschen vorhanden. b. der Hospitalkasse. in Einnahme mit ................................... 16850 rt. 25 Sgr. 1 Pfg. und 17 Scheffel 7 Metzen Roggen. in Ausgabe mit .................................. 17839 " 17 " 8 " daher mit einem Vorschuß von ............ 988 " 22 " 7 " an Einnahmereste sind verblieben ..........59 " 2 " 1 " wovon 37 rt. 8 Sgr. noch eingezogen werden und 22 rt. 2 Sgr. 2 Pfg. als uneinziehbar niederzuschlagen beschlossen werden, da der Schuldner vollständig verarmt ist. Hierauf beschließt die Versammlung dem Rendanten für beide Rechnungen Decharge zu ertheilen.