Ein Gesuch des Conditors Herkenrath, worin derselbe um käufliche Ueberlassung der zwischen seinem Hause und der Pumpe an der Ecke der Glockhammerstraße belegenen Bürgersteigs und um Erlaubniß zum Erbauen derselben bittet, wird vorgelegt und gleichzeitig ein Gutachten der Bau- und Eigenthums-Commission mitgetheilt, welches sich dahin ausspricht, das Gesuch abzulehnen, weil die Ausführung des Projects eine Abänderung des Bau-Alignements-Plans bedingt, welche, wenn sie auch beschlossen, bei der sicher zu erwartenden Opposition die höhere Genehmigung nicht erlangen würde, 2. weil die vorspringenden Theile der beiden nebenan gelegenen Häuser nach dem Bauplan bei einem Neubau nicht mehr bebaut werden dürfen und 3. weil es überhaupt nicht zweckmäßig erscheint, den Eingang zu einer ziemlich frequenten Straße einzuengen. Die Versammlung schließt sich dem Gutachten der Commission an.