Auf den obigen, von dem TaglöhnerHeinr. Kahausen eingereichten Antrag äußerte die Versammlung, daß der nachgesuchte Ausgang unter dem Vorbehalte bewilligt werde, daß der Stadt zu jeder Zeit die Wiederaufhebung dieser Vergünstigung zustehen soll. Bei eintretenden Kündigung Seitens der Stadt soll der q Kahausen respective sein Besitznachfolger gehalten sein, den Ausgang auf seine Kosten und ohne alle Entschädigung zumauern zu lassen.
actum ut supra