Der Stadtrath nahm heute die Revision der von dem Rentmeister Holter gelegten stadtischen Rechnung vom Jahre 1842 vor, nachdem derselbe zuvor nach Vorschrift hoher RegierungsVerfügung vom 7. September 1837 I L. II N° 9949 in der Person des Stadtrathes Peter Reinartz einen Vorsitzenden für dieses Geschäft gewählt hatte. Es fand sich dabei Folgendes zu bemerken und zu erläutern:
§. 1.Pag. 4 Lit a. der Bestand der Rechnung vom Jahre 1841 findet sich mit 1794 Thalern 25 Silbergroschen 11 Pfennige für richtig übertragen.
§.2.Pag. 4 & 5 Lit C. An Resten aus den Vorjahren bleiben fortwährend diejenigen 67 Thalern 25 Silbergroschen aufgeführt, welche von Theodor Berns, [unleserliches Wort] dessen Wittwe von früheren Pachtgeldern verschuldet
[Nächste Seite] werden, und mit Genehmigung Königlicher Regierung vom 30. Juli 1828 I L.II N° 6166 erst nach dem Tode dieser Wittwe einziehbar sind. Es ist für die Sicherheit dieses Rückstandes gehörige Inscription genommenDer Rückstand der Scheibenschützengesellschaft aus 1841 ist eingegangen und mit 14 Thalern in Empfang gestellt.
§.3Pag. 6-24. Die Tit. I. Einnahme an Grundwerten und Tit.II Einnahme an bestimmten Einkünften von Patrimonial-Vermögen wurden genau revidirt, boten aber keinen Anlaß zu Bemerkungen dar, indem die einziehbaren Posten sämmtlich eingekommen, und vorschriftsmäßig belegt sind.
§. 4.Pag. 24-34 Tit.III Art.1 und 6
Es sollen an Grasverkaufsgeldern mutmaßlich eingehen : a., nach Art.1 des Etats von gewöhnlichen Grasverkauf . . . . . . . . . . . . 6300 Thl - . b. nach Art. 6 von dem Verkaufe von 65 Morgen, welche früher zur Kuhweide benutzt wurden . . . . . . . 455 „ - „ Summa 6755 -. -. Dieser GrasVerkauf hat im Ganzen statt gefunden, und 7239 Thalern 20 Silbergroschen – also 484 Thalern 20 Silbergroschen den Etat – eingetragen, welche an obiger [unscharf und abgeschnitten] unter Beifügung gehöriger Justificaterien ver einnahmt sind .
§. 5.Pag 35. Tit. III Art. 3. Der Ertrag des Weidwiesen ist 144 Thalern 19 Silbergroschen 6 Pfennige unter der Erwartung des Etats geblieben. Die Ursache liegt in dem wenig
[Nächste Seite] frequenten Besuche, der durch die in der untere Rheingegend stattgefundenen Viehkrankheiten herbeigeführt worden. Vollständig belegte Rechnung über Einnahme und Ausgabe bei dem Viehmarkte, welches jenes Resultat ergiebt, ist beigefügt. §. 6.Pag. 35 Tit. III Art. 4. In ähnlicher Weise hat auch das Weidgeld von den in den Grummet gegangenen Kühen 29 Thalern weniger, als im Etat mutmaßlich aufgenommen waren, eingebracht, weil durch die in den vorhergegangenen Jahren hier herrschend gewesene Lungenseuche nicht die frühere Anzahl Rindvieh zur Weide gegangen, manche Viehbesitzer auch ihr Vieh von der Weide gänzlich zurückhielten.
§. 7.Pag. 35-38 Tit. III Art. 5. Von den mittellosen Kuhbesitzern, welchen nach stadträthlicher Beschließung mit Zustimmung Königlicher Regierung als Ersatz für den Weidgang im ersten Graswuchse drei Viertel Morgen der ehemaligen Kuhweide zu einem Pacht Ertrage von 3 Thalern, in Benutzung gegeben werden, sind nicht so viele Parzellen in Anspruch genommen worden, als bei Aufstellung des Etats geglaubt wurde. Daher rührt der Minderertrag von 92 Thalern, wogegen das Gras auf den nicht verpachteten Flächenweiden mit dem gewöhnlichen städtischen GrasAufwuchse verkauft worden, und bei Tit. III Art. 1 zu der dort bemerkten MehrEinnahme beigetragen hat.
§. 8.Pag. 38 Tit. III Art. 7. Die Gebühren vom Schlachthause haben eine Mehr-Einnahme von 51 Thalern 17 Silbergroschen 6 Pfennige gebracht, wogegen
§. 9.Pag. 39-40 Tit. III Art. 8 Die immer noch ansehnliche Einnahme der Erftschiffahrtsgebühren einen
[Nächste Seite] Minderbetrag von 104 Thalern 25 Silbergroschen 3 Pfennige ergiebt, d[er] hauptsächlich darin seinen Grund hat, daß d[er] geringe Wasserstand, welcher im vorigen Jahr allgemein bestand, der Schiffahrt überhaupt hinderlich gewesen. §. 10Pag. 40-41. Tit. IV und V Die Einnahme von H[aupt-(?)] und Communalsteuer ist richtig befunden [wor-] den.
§. 11.Pag. 42 - 54. Tit. VI Verschiedene und extra[or-] dinaire Einnahmen:
Alle diese Einnahmen sind vom Stadtrath mit besonderer Sorgfalt geprüft, und richtig befunden worden.
Ad Belag 104 - 106. Pag. 46 und 47 wird bemerkt, daß die hier vereinnahmten 2000 Thalern welche zur Bestreitung laufender Bedürfnisse bei ermangelndem Bestande, mit höherer Genehmigung von der Sparcasse aufgenommen wurden, derselben nach Belag 751 Pag. 123 gegenwärtiger Rechnung wieder zurückerstattet worden sind.
Wegen Wiederausgabe der für Militair-[Ver-] pflegung, Vorspann und dergleichen eingegan[ge-] nen Beträge ist am Rande der Rechnung unter Hinweisung auf die betreffenden Ausgabe-Beläge überall das Nöthige vermerkt.
§.12.Außer dem bei §.2 erwähnten Reste der Wittwe Berns aus den Vorjahren ergiebt sich für das laufende Rechnungsjahr Pag. 36 nur ein einziger [Be-] stand von 3 Thalern - Pacht von Wittwe Anton We[ger] welche einstweilen nicht eingezogen werden konnte da der [Herr] Anton Weger längere Zeit krank geleg[en] und endlich gestorben ist, so daß der hierdurch [in] mißliche Lage versetzten Wittwe die Zahlung damals durchaus unmöglich wurde. Der [Betrag]
[Nächste Seite] wird aber im Laufe dieses Jahres bestimmt eingehen. Bei einem so ausgedehnten Empfangs-Geschäfte erscheint jedenfalls der unbedeutende Rückstand von 3 Thalern als ein erfreuliches Resultat, worüber der Stadrath dem Rendanten gerne seine Zufriedenheit zu erkennen giebt. §. 13Indem der Stadtrath sonach die GesammtEinnahme auf 36173 Thalern 14 Silbergroschen 5 Pfennige , und die Rückstände auf 70 Thalern 25 Silbergroschen feststellt, ertheilt er zugleich das vorschriftsmäßige Zeugniß, daß außer den in vorliegender Rechnung in Empfang gestellten Beträgen keine weitere Summen für die Stadt zu vereinnahmen gewesen sind.
Actum ut supra