Die Stadtverordneten-Versammlung bewilligte auf die von der Schul-Commission befürworteten Antrag des Lehrers Becker und der Lehrerin Deutmann, jedem respective jeder derselben aus den in den Eingaben angeführten Verhältnissen, eine ausnahmsweise Unterstützung von 20 Thlr. Beide hatten mit Krankheiten zu kämpfen gehabt, und waren dadurch in mießliche Lage gerathen. Actum ut supra