Band 52: Eintrag vom  17. August 1857 (Nr. 70 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Auf ein Gesuch des Ziegelfabrikanten H. Trotzenberg um Überlassung der Benutzung eines halben Morgen Wiese zur

[Nächste Seite] Gewinnung von Ziegelerde und nach Anhörung des Referates der betreffenden Commission, faßte die Stadtverordneten-Versammlung folgenden Beschluß.

Es soll dem, Trotzenburg ein halber Morgen Wiese aus der Parzelle D N° 79. von N. 78.a anfangend, zum Ziegelerde-Stechen gegen ein gleich zahlbare Entschädigung von 200 Thlr. auf die Dauer von 8 bis 10 Jahren überlassen werden. Längs der Erft hat derselbe einen Damm von ca. 72 Ruthen Breite stehen zu lassen, welchen er später zu verhältnißmäßig gleichen Preise zu übernehmen hat, falls die Stadt die Wegnahme zweckmäßig erachten sollte. Der Transport der ausgestochenen Erde muß unbehindert des Verkehrs auf der Erft, über diese geschehen, wie die Ziegelerde höchstens auf eine Tiefe von 4 Fuß herausgestochen werden darf. Nach Ablauf der obigen Frist hört die Nutznießung des fragl. halben Morgen Wiese für den, Trotzenberg auf, und es kann die Stadt wieder beliebig darüber als über ihr Eigenthum disponiren.

Actum ut supra