kirchen baw
beij heuth extragehaltener rath convention seijndt die ferner heruntergelassenen landtagshandlung alßwohl was ahn seithen der stadt wegen interponirte appellation des kirchen baws halber gegen capitulum dahirr verleßen, welche nach verlangen des herrn advocati zu expedijren und herauff zu schicken magistratsherren meinung ist.