Zu der am 21. August c. Statt gefunenen Wieder- verpachtung a der Grasnutzung längs der alten Schindgrube an der Obererft zum jährlichen Pacht- preise von 3 Thlr b der Grasnutzung auf dem sogenannten Querdamme vor dem Hessenthore zum jährlichen Pachtzinse von 6 Thlr, ertheilte die Stadtverordneten-Versammlung ihre Genehmigung.
actum ut supra