Band 56: Eintrag vom  15. April 1872 (Nr. 468 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
5/ Verlegung des Kirchhofes

Nachdem die stadträthlichen Commissionen die nach der jüngsten Verfügung der Königlichen Regierung nochmals zur Berathung und Beschlußfassung der Stadtverordneten-Versammlung überwiesene Frage der Verlegung des katholischen Begräbnisplatzes in mehreren Sitzungen verhandelt haben, wird darüber referirt: - Nach den Ermittlungen der Commissionen würde die Erweiterung des jetzigen Kirchhofes um circa 5 Morgen im allergünstigsten Falle über 22.000 Thlr beanspruchen, abgesehen davon, daß einzelne Parzellen gar nicht käuflich sein werden. - Dahingegen ist es den Commissionen gelungen ein allen Anforderungen entsprechendes Grundstück in einer Größe von über 18 Morgen an der Büttger-Chaussee zu ermitteln, welches zu dem Preise von 300 Thaler pro Morgen käuflich zu haben ist, und schlägt die Majorität vor, auf die Verlegung nach diesem Platze einzugehen. Mit Rücksicht auf die größere Ausdehnung der Stadt nach der Eisenbahn empfehle sich die Verlegung dorthin umso mehr als der Kirchhof von der Stadt aus von zwei Seiten zugänglich sein würde. Auch liegt derselbe dort außer dem Stadtbauplan, wo voraussichtlich wenig oder gar nicht gebaut werden wird.

[Nächste Seite] Die Versammlung ging nochmals auf alle vorliegenden Punkte ein und faßte einstimmig den Beschluß aus den von den Commissionen erörterten und an- erkannten communalen Nothwendigkeitsgründen den katholischen Be- gräbnisplatz nach dem von den Commissionen ermittelten Grundstücke an der Büttger-Chaussee zu verlegen. -

Mit Rücksicht auf die zur Sprache gebrachten Inconvenirungen bei den Begräbnissen in neuerer Zeit, worunter namentlich die neuerdings nothwendige Benutzung schon früher belegter Begräbnißstellen, spricht Stadtrath noch den Wunsch aus sobald als möglich den vorstehenden Beschluß zur Ausführung gelangen zu lassen.

a. u. s.