Band 52: Eintrag vom  5. November 1859 (Nr. 510)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
1. Verwaltung des Erft-Canales.

Die Stadtverordneten-Versammlung hat sich heute nach Vernehmung des Commissionsberichtes mit Berathung über die in Betreff der Erftverwaltung ergangenen Entschädigung Königlichen Regierung, befaßt, nach welcher die Übertragung der seither mit der Hafenmeisterstelle verbunden gewesenen polizeilichen Funktionen an der Erft an den städtischen Aufseher, nicht genehmigt, vielmehr hierfür die Anstellung eines besondern Beamten verlangt wird.

Die Versammlung äußert im Einvernehmen mit der Commission ihre Ansicht dafür, daß die wesentlichen Funktionen der Hafenmeisterstelle administrativer respective geschäftlicher Natur, die mit dieser Stelle verbundenen polizeilichen Funktionen aber nur secondair und überhaupt so unerheblich seien, daß durch letztern ein- besonderer Beamter nicht beschäftigt werde, und selbstredend auch nicht nöthig erscheine. Die Stadt könne dieser auch unmöglich und zwar um so weniger auf die Anstellung eines besondern Beamten für die Warnehmung dieser polizeilichen Funktionen eingehen, als der städtische Haushalt ohnehin genügsam belastet sei.

Die Wiederbesetzung der Hafenmeisterstelle betreffend, so ist die Versammlung der weitere Meinung, daß, da unter den civilversorgungsberechtigten Bewerbern sich kaum einige befinden, bei denen eine Qualifikation zu dem Posten vieleicht möglich ist, keiner aber sich darunter befindet, bei dem die erforderlichen Eigenschaften für die Stelle mit Grund vorausgesetzt werden können, dieselbe nochmals in den öffentlichen Blättern ausgeschrieben, und hiernach wie [Zusatz am Rande≠] Candidat probeweise auf sechs Monate berufen, daß aber die Frage, ob dem nun anzustellenden Hafenmeister die polizeilichen Funktionen mit zu übertragen, oder ob letztere nicht vielmehr einem andern, bereits angestellten Polizeibeamten zu überweisen seien, für jetzt offen gehalten

≠ auch für die bauliche Beaufsichtigung befähigter diesen Zusatz genehmigt [gez.] Dr. Hellersberg [gez.] Max Heinrich Schmitz [gez.] Jacob Ibels [gez.] Michael Frings

[Nächste Seite] gehalten werde.

actum ut supra