Auf den Antrag der Fohlenweide-Commission um Anpachtung der jenseits der Eisenbahn belegenen Parzellen, welche bis jetzt zur Fohlenweide benutzt worden sind, auf neun Jahre, beschließt die Versammlung auf Grund des mündlich vorgetragenen Gutachtens der Eigenthums-Commission, die beantragte Anpachtung der Parzellen 29-39 und 44-54 nur auf 1 Jahr und zum Pachtbetrage von 600 Thn. zu genehmigen.