Band 55: Eintrag vom  29. Dezember 1869 (Nr. 791)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
8.Kosten für Herstellung einer Landestelle

Eine Rechnung des Hafenmeisters für Herstellung einer Landebrücke in Folge des hohen Wasserstandes, wird ohne jede weitere Anerkennung der rechtlichen Verpflichtung für einmal im Betrage von 6 Thlr. 20 Sgr. auf die Stadtkasse übernommen.

a.u.s.