Referirt wird über das Gutachten der beiden städtischen Kommissionen über die künftige Verwendung der Oberthorer Mühle und des Leihhauses und beschließt Stadtrath dem Vorschlage entsprechend den Verkauf der Ober- thorer Mühle unter der Hand zu versuchen, und wenn kein genügender Preis geboten wird, die Verpachtung vorzunehmen. - Die Verpachtung
[Nächste Seite] des Leihhaus-Lokals soll öffentlich unter den gewöhnlichen Verpachtungs- Bedingungen vorgenommen werden, und behält sich Stadtrath die Genehmigung und Auswahl unter den drei Letztbietenden bevor.a. u. s.