Band 56: Eintrag vom  kein Datum (Nr. 359 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
7/ Bedingungen zum Verkauf der Oberthor-Mühle

Referirt wird über die von den beiden Commissionen aufgestellten Be- dingungen zum Verkaufe der städtischen Mehlmühle vor dem Ober- thore und dieselben demnach von der Versammlung stipulirt wie folgt:

1/ die Mühle wird verkauft wie sie beim Abschlusse des Kauf- actes liegt u.s.w. die gewöhnlichen Bedingungen der Immo-

[Nächste Seite] bilar-Verkäufe;

2/ die Zahlung der Kaufsumme erfolgt in Achtel-Theilen und zwar a. 1/8 nach Genehmigung des Verkaufes Seitens der Königlichen Regierung b. 1/8 beim Antritt am 7. Dezember 1872 c. 1/8 nach 5 Jahren vom Tage des Ankaufs d. 1/8 nach 10 Jahren vom Tage des Ankaufs und e. der Rest mit 4/8 kann sodann gegen Verzinsung von 4 1/2 % nach weitern 10 Jahren stehen bleiben ohne daß derselbe von Seiten der Stadt Neuss gekündigt werden kann, jedoch mit der Bedingung, daß die Zinsen pünktlich und längstens binnen 4 Wochen nach Verfallzeit berichtigt werden, widrigenfalls der Rest des Kaufgeldes sofort einforderbar sein soll. Abschlagszahlungen sind dem Käufer gestattet.

3/ Für die 3 ersten Raten-Zahlungen kann ein Bürge verlangt werden

4/ Die Taxe beträgt 50,000 Thlr. und soll im äußersten Falle das Minimum 45,000 Thlr betragen.

a. u. s.