Die betreffende Commission referirt der Stadtverordneten-Versammlung über die angeregte Reformirung der mit dem Gymnasium verbundenen beiden Realklassen, woraus entnommen wird, daß die Commissionsmitglieder über diesen Gegenstand in ihren Ansichten von einander abweichen.
Ein Mitglied der Commission erachtet getrennte Realklassen neben dem Gymnasium nicht dem Bedürfniße entsprechend, sogar für diese letztere Anstalt nachtheilig, und beantragt die Einrichtung getrennter Realklassen neben
[Nächste Seite] dem Gymnasium materiell und formell fallen zu lassen.Zwei andere Mitglieder vermögen ebenfalls das Bedürfnis zu besondern Realklassen neben dem Gymnasium nicht anzuerkennen, sind aber doch der Meinung, daß dem RealUnterricht in der Weise Vortheil geleistet werde, daß einem für höher Reale Wissenschaften qualifizirten Privatlehrer eine Subvention aus Städtischen Mitteln gewährt werde.
Das vierte Commissionsmitglied hält es dagegen für bedenklich, den Real-Unterricht aufzuheben, respective die Conzession dazu fallen zu lassen, ist vielmehr dafür, daß eine Real-Quarta und Tertia wenigstens versuchsweise einzurichten wären, so daß für den Fall, die neue Einrichtung sich nicht bewähren möchte, dieselbe ohne erhebliche Opfer wieder aufgehoben werden könne, während im andern Falle mit der weiteren Organisation der Realschule vorzugehen sei.
Sowohl für das eine wie für das andere Project werden in eingehendster Weise Motive geltend gemacht, ohne daß die Sache in heutiger Sitzung so weit gefördert wird, daß ein bestimmter Beschluß erzielt werden konnte. Dieselbe wird daher bis auf Weiteres vertagt. actum ut supra