Band 58: Eintrag vom  19. Oktober 1874 (Nr. 234 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
3. Aenderung des Sparkassen-Statuts.

Nach einer Verordnung der Königlichen Regierung soll vom 1. Januar kommenden.Js. ab auch bei den Sparkassen die Markrechnung eingeführt werden, weshalb eine dementsprechende Aenderung des Statuts einzutreten habe. Gleichzeitig wird von der Königlichen Regierung vorgeschlagen, die Zinszahlungen mit 1/10 Jahresbeträgen zu berechnen. Die Versammlung beschließt auf Vorschlag des Vorsitzenden diese Abänderungen in das Statut aufzunehmen.