Nachdem der Versammlung vorerst von den hinsichtlich der Eisenbahn-Anlage zwischen dem Rhein und der Stadt eingegebenen Reklamationen im Interesse des anschießenden Grundeigenthums, Kenntniß gegeben worden, theilt der Bürgermeister mit, daß die Bergisch-Märkische Eisenbahn-Gesellschaft auf die diesseitige Zuschrift, worin derselben der Inhalt des bezüglichen Beschlusses vom 24. vorigen Monats überantwortet wird, keine Antwort ertheilt hat und daß es demnach den Anschein nimmt, daß die Gesellschaft es auf das Expropriations- Verfahren ankommen lassen will.
Die Versammlung nimmt nunmehr Veranlassung zu beschließen, wegen der von der BergischMärkischen Eisenbahn - Gesellschaft zum Eisenbahnbau
[Nächste Seite] bereits in Angriff genommene ca. 20 Morgen städtischer Terrains in der Nähe des Rheins, gegen die genannte Gesellschaft den Rechtsweg zu betreten.actum utsupra