Band 30: Eintrag vom  7. September 1741 (Nr. 1173)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

burgerliche wacht.

eß solle denen statthaubtleuthen und oberofficieren ahn befohlen werden, daß wegen besorgendem brandts die wachte dergestalt zu beobachten hetten, daß von keinem so wohl officieren als gemeinen unter nahmhaffter straff einiger fehler begangen werden möge.