Band 38: Sitzung vom  26. Oktober 1794 (Nr. 127)

 

Sontag den 26ten Oktober 1794

Erhielte der StadtRath von Bonn eine fernere Verordnung, welche von dem französischen Commissairs daselbst dem 23tem dieses erlaßen worden, Kraft welcher dieselbe sich wiederholten erklärt haben,

primo daß denen Unterthanen ihr bedürftiger Unterhalt an Früchten und anderen Naturalien unberürt belaßen,

secundo alle Lieferungen gehörig von dem Commissarien bescheinigt, bezahlt,

tertio die durch die Lieferungen entstandener Schad soll allgemein durch das ganze Land repartirt,

4to diejenige, welche nur eine Kuhe besitzen, von dem Beitrag verschonnt werden sollen.