Band 41: Eintrag vom  03. März 1815 (Nr. 12 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Beschluß über die bei einem hohen General Gouvernement rücksichtlich des Gehalts der Professoren des Collegiums von Neuhs, vom Herrn Director übergeben Vorstellung.

In Gemäßigkeit des vom herrn Kreis Director unterm 17. verfloßenen Monaths Februar erhaltenen Schreibens, die vom Herrn Director an seinen Exellenz dem Herrn General Gouverneur übergebene Vorstellung betreffend versammelte sich heute der oben benannte StadtRath und erklärte sich über die von besagten Herrn Director Grashof wegen Festsetzung des Etats für das Collegium von Neuß gemachte Vorstellung folgender Maßen.

1. Wie aus der Vorstellung des Herrn Directors erhellet, so ist derselbe nicht wohl benachricht worden, indem darinn als ausgemacht angenommen wird, daß ihr beigelegte Etat für das Collegium von Neuhs zu 4640 francs im Ganzen im Ganzen bis zum Jahre 1813 unverändert bestanden hätte. Der hier beigefügte detailirte Etat, wird hierüber die nöthigen Aufklärung geben.

2. Ohne sich in Grunde, warum die vorige Regierung in dem Etat des Collegiums zu Neuß eine Abänderung gemacht, weiter einzulaßen, hält

[Nächste Seite] Hält der Stadtrath dafür, daß man zwar für 1814 die unter No. 2. den 23. April im städtischen Büdjet vorgeschlagnen 4420 auszahlen möchte und fürs Jahr 1815 sowie auf vorhin die Summe von 4420 francs vorschlägt.

3. Aus besagten Summe würden sodann der Prinzipal und vier Profeßoren besoldet und alle übrige Unkosten bestritten, doch so wie sich die Lehrer befragten Collegiums nicht auf die dauer verbindlich machen, eben so auch von Seiten der Stadt keine größere Verbindlichkeit obwalten solle.

Worüber Gegenwärtiges abgefaßt worden, welches die versammelten Herren geschehener Vorlesung unterzeichnet haben.

So geschehen zu Neuß, Tag, Monath und Jahr wie oben .

Beilage No. 1.

Summe welche für die Secundair Schule nemlich als Gehalt für die Herrn Professoren und Unterhalt der Schulen von der Stadt Neuhs bezahlt worden sind gemäß den Büdjets

Jahr francs
1807 3700
1808 3700
1809 3800
1810 4040
1811 4040
1812 4040
1813 3120

4040 francs wurden fürs Jahr 1813 ausbezahlt indem mann sich nach dem Jahre 1812 gerichtet hatte, weil das Büdjet von 1813 erst im Jänner 1814 ankame.

N. 2.

Noro 2 fürs Jahr 1814

Director ——————————— 1000 3 Professoren ———————————— 2100 der vierte Professor ————————— 600 Unterhalt des Gebaudes ——————— " etc. ———————————————— 600 Preise ——————————————— 120 Fonds 4420

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