Band 49: Eintrag vom  7. April 1851 (Nr. 178)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

In Folge eines von der Schul-Commission vorge- legten Antrages des OberlehrersBlumberger vom Progymnasium auf Erlassung des Schul- geldes für seinen diese Schul-Anstalt besuchen-

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den Sohn, beschließt Gemeinderath, daß der genannte Lehrer einstweilen nur den untersten Schulgeldsatz von zehn Thalern für seinen Sohn zu zahlen habe.

a. u. s.