Die Scheibenschützen-Gesellschaft beantragt, daß ihr an den laufenden Abgabe für die Benutzung des Scheibenhauses ad 26 Thlr, in Anbetracht, daß dieses Haus verfallen sei, und nur 9 Thlr von Miethe eingetragen habe, 27 Thlr. erlassen werden möge.
Mit Ausschließung jeder Consequenz für die folge, wird der Nachlaß von 27 Thlr. genehmigt.
actum ut supra